Richtlinien Waffenerwerb

Waffenerwerb

Richtlinien zur Unterstützung bei Befürwortungen von Kurzwaffen

Nachweis des Bedürfnisses / Befürwortung durch den Verein

Unter dem Gesichtspunkt "Sportliches Schiessen und Leistungsverbesserung" ist der Verein bereit, jedem Mitglied bei der Erlangung einer Erwerbserlaubnis für Faustfeuerwaffen im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten zu unterstützen.

In dem Bestreben auch seinen neuen Mitgliedern den verständlichen Wunsch nach Waffen einerseits, und dem Interesse des Vereins an aktiven Schützen anderseits in Einklang zu bringen, wurde folgende Vereinsinterne Richtlinie beschlossen.

A: Nachweis der Waffensachkunde gemäß §31 des Waffengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

B: Neue Mitgliedern unterstützen wir darin, dass Bedürfnis zum Erwerb einer Kurzwaffe nachzuweisen.

Dies geschieht nach mindestens einjähriger Vollmitgliedschaft, bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme in der entsprechenden Sportdisziplin ( siehe Nr.32.2.2 WaffVwV )

Regelmäßige Teilnahme bedeutet,

mindestens 30-malige Teilnahme am Leistungsmäßigen Training in der entsprechenden Sportdisziplin. (Nachweis durch Schiesskladde) sowie Teilnahme an Vereins und Kreismeisterschaften, andere Wettkämpfen nach der Sportordnung des WSB / DSB werden anerkannt wie zB. Rundenwettkämpfe, Pokalschiessen etc.

Erfolgreich bedeutet,

die Bedingungen des kleinen Leistungsabzeichen WSB/DSB in Bronze müssen 8-mal erfüllt sein. (Nachweis Schiesskladde) die Bedingungen des kleinen Leistungsabzeichen WSB/DSB in Bronze und Silber müssen erfüllt sein. (Abnahe durch Übungs bzw. Sportleiter)

Der Leistungsnachweis ist über ein eigenes Leistungsbuch des Schützen zu führen, welches nach jedem Schiessen durch die Aufsicht (Schiessportleiter) gegengezeichnet werden muss.

Sind die Bedingungen erfüllt, bescheinigt der Verein das Bedürfnis für max. zwei Kurzwaffen. Die erste Waffe muss aber eine Kleinkaliber Kal. 22lr sein, bzw. (Wechselsysteme 32,22)

Weitere Bedürfnisunterstützung für Disziplinen des WSB / DSB werden wir dann genauso handhaben, entweder direkt oder über den Verband. Wir setzen bei unseren schon länger Schießsport treibenden Mitgliedern allerdings eine Leistungsverbesserung voraus, so das mindestens 5-mal eine Leistung zur Erfüllung der Bedingung der Leistungsnadel des WSB / DSB in Silber erreicht wird.

Die Bedürfnisunterstützung zur Erlangung einer genehmigungspflichtigen Schwarzpulverwaffe setzt zusätzlich einen gültigen Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 voraus.

Bescheinigungen für Mitglieder zur Vorlage bei anderen Verbänden werden auch nur nach diesen Kriterien verfasst.

Die Befürwortung einer Kurzwaffe wird zwischen Vorstand und Sportleitung abgestimmt. Sie kann     auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

SV Oestrich 1836 e.V. Vorstand                                                                August 1997

      gez.                                          gez.                                     gez.

Werner Biecker                        Günter Teichert                       Dieter Hinz 1.Vorsitzender                           2.Vorsitzender                     Schatzmeister

 

SV Oestrich 1836 e.V. Sportleitung

       gez.                                          gez.                                    gez.

Friedrich Reininghaus                Klaus Lünstroth                      Willi Roth

Anmerkung: 

Durch eine erneute Novellierung / Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2003 sowie nach einigen gravierenden Vorfällen wird auch diese Richtlinie überarbeitet, oder sogar neu gefasst.