Download
Neuer Datei-Download

Allgemeine Informationen

Waffenrecht: Schießstandsachverständigen-Verordnung tritt am 1. Dezember in NRW in Kraft

 

29.11.2021 

 

Erfreuliche Nachrichten aus Nordrhein-Westfalen: Dort hat das Landeskabinett beschlossen, eine neue Schießstandsachverständigen-Verordnung zu verabschieden, die am 1. Dezember in Kraft tritt. Die Verordnung besagt, dass nun auch die ehemals anerkannten Schießstandsachverständigen wieder der Erstabnahme und Regelüberprüfung von Schießsportstätten nachkommen können. Bis dahin durften nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen ausgebildete Personen die Anforderungen der Schießsportanlagen beurteilen und überprüfen. Im Zuge des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes hatte der DSB darauf gedrängt, eine Öffnungsklausel für die Bundesländer zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln. In Willi Palm, Präsident des Rheinischen Schützenbundes, hatte der DSB einen starken Unterstützer in dieser Sache. Palm setzte sich mit dem NRW-Innenministerium in Verbindung, um die Regelung als „Pilotprojekt“ für ganz Deutschland zu eruieren. Und mit Innenminister Herbert Reul fand Palm einen Befürworter der Regelung, der zusagte, sich auch gegenüber seinen Länderkollegen für die Sache einsetzen zu wollen. Für die Schießstandbetreiber in NRW bedeutet dies, dass es hoffentlich bald eine größere Zahl von Schießstandsachverständigen geben wird, demzufolge eine bessere und schnellere Terminvergabe erfolgen kann und auch Kostenreduzierungen die Folge sein werden.

Richtlinien Waffenerwerb.html
HTML Dokument [7.4 KB]
Satzung.html
HTML Dokument [23.8 KB]
Kombimandat Neuaufnahme 2018.pdf
PDF-Dokument [9.8 KB]
Antrag Mitgliedschaft 2023.pdf
PDF-Dokument [57.6 KB]

     Schützenverein Oestrich

                 1836 e.V.

             Werner Biecker

              Kühlingstr. 35
             58642 Iserlohn

   Telefon: +49 2374 / 14059

Schießsportanlage

         Sportanlage:
       Schleddestr. 20

     Tel. (02374)15878

       LG / LP - Stände
       Sportpistole 25m 

       KK–Gewehr 50m

  Die nächsten Termine

Aktuelle Meldungen

Anträge auf Waffenscheine steigen sprunghaft an

Die Angst vor Terroranschlägen treibt Bürger in Deutschland massenhaft in die Waffenläden. Die Zahl der "kleinen Waffenscheine" ist um fast 50 Prozent gestiegen. Die Grünen halten das für riskant.

Nach den Terroranschlägen und Amokläufen der vergangenen Wochen wächst in Deutschland die Verunsicherung. Ein deutliches Indiz dafür ist eine erhebliche Nachfrage nach dem "kleinen Waffenschein" für Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Die Zahl solcher Bescheinigungen ist im ersten Halbjahr um 49 Prozent gestiegen.

"Mit Stand Juni 2016 waren 402.301 kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister gespeichert", teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit. Im ersten Halbjahr 2015 waren noch 269.899 Dokumente registriert worden.

Schusswaffen wurden dagegen nicht stärker nachgefragt. Die Zahl der Waffenbesitzkarten sank leicht auf 1,894 Millionen im ersten Halbjahr 2016. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 1,898 Millionen.  

Grüne sehen die Entwicklung kritisch

Den Trend zu Selbstverteidigungsmitteln bestätigen Städte wie Köln und Leverkusen. Dort nahmen die Anträge auf "kleine Waffenscheine" laut Polizei sprunghaft zu. Von Januar bis einschließlich Juli beantragten 3273 Einwohner aus Köln und der Nachbarstadt Leverkusen den Schein. Im gesamten Jahr 2015 waren es gerade einmal 547. Rund die Hälfte dieser Anträge war im Januar nach den Silvesterübergriffen auf der Domplatte eingegangen – derzeit sind es im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele pro Monat.

2002 war der "kleine Waffenschein" nach Amokläufen an Schulen eingeführt worden. Gegen eine Gebühr wird er je nach Bundesland von der Polizei, Ordnungs- oder Landratsämtern ausgestellt. Die Behörden überprüfen die Zuverlässigkeit und Eignung der Antragsteller.

Die Innenexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sieht diese Entwicklung kritisch. Sie fordert Verschärfungen beim Waffenschein. "Wir halten es für geboten, dass auch für den Erwerb von Reizstoffwaffen die Vorlage des kleinen Waffenscheins notwendig wird", sagte die frühere Polizistin. Bisher genügt ein Nachweis der Volljährigkeit – Kauf und Besitz der Waffen sind freigestellt. Wer sie aber mitführen will, braucht den "kleinen Waffenschein".

Waffenhändler plädieren für persönliche Beratung

Zusätzlich verlangt Mihalic höhere Standards für die Deaktivierung von Dekorationswaffen: "Es ist seit Jahren bekannt, dass diese Waffen viel zu oft, viel zu leicht wieder zu schussfähigen Waffen zurückgebaut werden können." Auch die Lagerung von Schusswaffen und Munition müsse gesetzlich strenger geregelt werden.

Ein schärferes Waffenrecht lehnt der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) ab. Das werde die Sicherheit der Bürger in keiner Weise erhöhen. "Hauptproblem sind illegale Schusswaffen, die über Schwarzmärkte und das Darknet beschafft werden", sagte VDB-Geschäftsführer Ingo Meinhard.

Nach seiner Beobachtung besorgen sich die Kunden seit den Pariser Anschlägen im November 2015 verstärkt Abwehrmittel zum eigenen Schutz: "Gekauft hat ein Querschnitt der Bevölkerung, vom einfachen Arbeiter bis zum Professor."

Sorge bereitet dem VDB der Vertrieb von Pfeffersprays über Supermärkte, Autobahnraststätten und Drogeriemärkte. "Pfeffersprays sollten im Fachhandel verkauft werden. Sie sind im Notwehrfall äußerst effektiv. Darum ist eine persönliche Beratung nötig", sagte Meinhard